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Berlin: (hib/HLE) Aus heutiger Sicht gibt es keine Überlegungen, die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls personell besser auszustatten. Dies erklärte ein Vertreter der Bundesregierung in der Sitzung des Finanzausschusses am Mittwoch auf Fragen der Fraktionen, die wissen wollten, ob der derzeitige Personalbestand ausreichend sei. So verwies die Fraktion Die Linke auf Angaben des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), nach denen wesentlich mehr Stellen beim Zoll notwendig wären, um effektiv gegen die Schwarzarbeit vorgehen zu können.
Nach Angaben der Bundesregierung sind beim Zoll derzeit 6.700 Mitarbeiter im Bereich der Finanzkontrolle Schwarzarbeit tätig. Zum Ausgleich der Fluktuation würden 800 Nachwuchskräfte ausgebildet. Damit könne eine ausreichend präventive und repressive Tätigkeit ausgeübt werden. Diese Angabe beziehe sich aber auf den heutigen Aufgabenbestand. Sollten weitere Aufgaben übernommen werden müssen, etwa im Bereich künftiger Mindestlohnregelungen, müsse die Frage nach der Personalsituation wieder neu beantwortet werden.
Der Finanzausschuss nahm den von der Bundesregierung als Unterrichtung vorgelegten Elften (16/13768) und den Zwölften Bericht über die Auswirkungen des Gesetzes zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung (17/14800) zur Kenntnis. Darin heißt es, nahezu alle Bereiche der Wirtschaft, besonders aber lohnintensive Branchen, seien von Schwarzarbeit betroffen. Umfang und Entwicklung der Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung zu beziffern, sei aber nicht möglich. Verwiesen wird allerdings unter anderem auf Angaben des Instituts für angewandte Wirtschaftsforschung Tübingen (IAW) und die Arbeiten von Prof. Dr. Friedrich Schneider, die in ihren Analysen von einem Umfang der Schattenwirtschaft von 343 bis 352 Milliarden Euro ausgehen würden. Das würde einem Verhältnis der Schattenwirtschaft zum offiziellen Bruttoinlandsprodukt von rund 13,4 bis 14,6 Prozent entsprechen. Die Forscher würden aber tendenziell von einem Rückgang der Schattenwirtschaft ausgehen, was auf das kräftige Wirtschaftswachstum und die günstige Arbeitsmarktlage zurückzuführen sei.
Wie es in dem Bericht weiter heißt, gibt es Probleme bei der Zusammenarbeit mit ausländischen Sozialversicherungen bei der Arbeitnehmerentsendung. So würden ausländische Behörden bei Arbeitnehmern aus dem EU-Raum, die in Deutschland von der Sozialversicherungspflicht befreit werden können, die entsprechenden Bescheinigungen nachträglich beziehungsweise rückwirkend ausstellen. Verschiedene ausländische Behörden seien nicht bereit gewesen, von deutschen Behörden beanstandete Bescheinigungen zurückzunehmen.
Auch die Scheinselbstständigkeit spielt nach diesen Informationen eine große Rolle. Dabei treten Personen formell als selbstständige Unternehmer auf, obwohl sie tatsächlich abhängig beschäftigt sind. Damit sollen das Bestehen einer Sozialversicherungspflicht verschleiert und Mindestlöhne umgangen werden. Die Regierung nennt weitere Fälle: „Darüber hinaus ist im Berichtszeitraum ein verstärkter Missbrauch grundsätzlich legaler Vertragskonstruktionen in weiteren Branchen (zum Beispiel selbstständige Köche in fremdem Gastronomiebetrieb, selbständige Friseure ohne eigenes Geschäftslokal) beziehungsweise im Wege einer Detaildefinition einzelner Verarbeitungs- oder Verwaltungsschritte (zum Beispiel Regaleinräumer in Supermärkten) als eigenständige und abtrennbare Dienst- oder Werkleistungen und ihre Betriebsauslagerungen festzustellen.“
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