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Berlin: (hib/HAU) Nach Ansicht der Bundesregierung ist die Studie „Doping in Deutschland von 1950 bis heute aus historisch-soziologischer Sicht im Kontext ethischer Legitimation“ sowohl politisch als auch gesellschaftlich von hoher Relevanz. Das geht aus der Antwort (18/683) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/517) hervor. Eine umfassende Aufarbeitung der Dopinghistorie in Ost- wie in Westdeutschland sei aus Sicht der Repression und der Prävention für die Dopingbekämpfung wichtig, heißt es weiter. Dies beträfe insbesondere die mit dem Projekt bezweckte Erkenntnis über strukturelle Zusammenhänge, die zum Einsatz von Dopingmitteln beigetragen hätten.
In der Antwort macht die Bundesregierung deutlich, dass es aus ihrer Sicht in der Bundesrepublik Deutschland kein „Staatsdoping“ gegeben hat. In der DDR hingegen habe es mit dem „Staatsplanthema 14.25“ einen planmäßig organisierten Aufbau eines staatlichen Dopingsystems gegeben. Zugleich spricht die Regierung von einer „Unterstellung“, wenn die Linksfraktion in ihrer Fragestellung davon ausgeht, dass in der Bundesrepublik in der Vergangenheit Forschungsprojekte staatlich gefördert worden seien, die darauf ausgerichtet gewesen seien, Medikamente und Substanzen auf ihre leistungssteigernde Wirkung hin zu untersuchen, um diese anschließend im Falle der festgestellten Eignung gezielt zum Zwecke des Dopings im Spitzensport einzusetzen. Zutreffend sei hingegen, „dass Forschungsprojekte des Bundesinstituts für Sportwissenschaften (BISp) und des Bundesinnenministeriums (BMI) im Rahmen einer Dopingprävention gefördert worden sind und nicht auf eine anwendungsorientierte Forschung hin ausgerichtet gewesen sind“.
Auf die Frage der Linksfraktion eingehend, ob aus Regierungssicht eine Fortsetzung der Studie über den Zeitabschnitt 1990 bis heute erforderlich ist, wird in der Antwort darauf verwiesen, dass die mit dem Projekt befasste Arbeitsgruppe der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster – anders als das ebenfalls am Projekt beteiligte Forscherteam der Humboldt-Universität Berlin – auch den Zeitraum von 1990 bis 2007 untersucht habe. Ob es einen fortbestehenden Forschungsbedarf gibt, kann nach Aussage der Bundesregierung erst dann belastbar eingeschätzt werden, wenn die laufenden wissenschaftlichen Arbeiten und die Abschlussberichte der vom Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) eingesetzten sogenannten Steiner-Kommission und der „Evaluierungskommission Freiburger Sportmedizin“ vorliegen.
Dass das Forschungsprojekt innerhalb der vorgesehenen Dauer von drei Jahren nicht vollumfassend bearbeitet wurde, ist aus Sicht der Bundesregierung nicht auf finanzielle Gründe zurückzuführen. Beide Forschungsgruppen hätten dem Finanzierungskonzept des BISp über 450.000 Euro, verteilt über einen Zeitraum von drei Jahren, zugestimmt. Zudem seien Nachfinanzierungsanträge beider Forschergruppen in den Jahren 2010 und 2011 bewilligt worden. Anders als die Forschergruppe aus Münster haben nach Regierungsangaben die Berliner Forscher eine im Jahr 2012 vom BISp angebotene erneute Nachfinanzierung in Höhe von 25.000 Euro jedoch nicht beantragt.
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