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Berlin: (hib/CHE) Die Bundesregierung schließt nicht aus, dass es in Zukunft eine eigenständige Verordnung, zum Beispiel in Form einer Anti-Stress-Verordnung, zum Schutz vor Mobbing geben kann. In ihrer Antwort (18/779) auf eine Kleine Anfrage (18/654) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verweist sie darauf, dass ihr keine aktuellen Daten zu Mobbing vorliegen. Vor einer entsprechenden Entscheidung müssten zunächst weitere wissenschaftliche Erkenntnisse erhoben werden. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin habe dazu bereits ein Forschungsprojekt konzipiert, heißt es in der Antwort.
Dort hält die Bundesregierung gleichzeitig fest, dass Mobbing am Arbeitsplatz „ein ernstes gesellschaftliches Problem mit negativen Auswirkungen“ sei. Nach dem 2006 beschlossenen Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) könne Mobbing eine unzulässige Benachteiligung aus den im Gesetz aufgeführten Diskriminierungsgründen darstellen. Insofern enthalte das geltende Recht bereits einen angemessenen Schutz für Mobbing-Opfer. Die Schaffung spezieller Regelungen stelle sich aus Sicht der Regierung jedoch als schwierig dar, weil Mobbing vielfältige Erscheinungsformen habe, heißt es in der Antwort weiter.
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