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Berlin: (hib/AHE) Die Fraktionen von CDU/CSU und SPD wollen den Handlungsbedarf zu einer Anpassung des Parlamentsbeteiligungsgesetzes ermitteln. In einem gemeinsamen Antrag (18/766) zur Einsetzung einer „Kommission zur Überprüfung und Sicherung der Parlamentsrechte bei der Mandatierung von Auslandseinsätzen der Bundeswehr“ schreiben die Abgeordneten, dass es um die Frage gehe, wie „auf dem Weg fortschreitender Bündnisintegration und trotz Auffächerung von Aufgaben die Parlamentsrechte gesichert werden können“.
Das Gremium soll demnach unter anderem die bestehenden und künftig zu erwartenden Formen militärischer Integration im Rahmen von Nato und EU ermitteln und mögliche „Spannungsverhältnisse“ zur bestehenden deutschen Parlamentsbeteiligung identifizieren. Untersucht werden sollen auch „verfahrensmäßige wie verfassungsrechtliche Möglichkeiten einer frühzeitigen parlamentarischen Beteiligung unter Nutzung des gesamten Spektrums möglicher Instrumente“. Weiter dringen die Abgeordneten darauf, die Möglichkeit einer gestaffelten Intensität parlamentarischer Beteiligung nach Art des Einsatzes und „unter voller Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts“ zu prüfen. Die Koalitionsfraktionen erhoffen sich von der Arbeit der Kommission „konkrete Handlungsoptionen möglichst im Konsens“.
Dem Gremium sollen 16 Mitglieder angehören, sieben davon zu benennen durch die Unionsfraktion und fünf durch die SPD-Fraktion, jeweils zwei Mitglieder sollen die Fraktionen von Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen stellen. Die Kommission soll sich laut Antrag „unverzüglich konstituieren“ und dem Bundestag binnen eines Jahres ihre Ergebnisse und Empfehlungen vorlegen. Der Antrag steht am Freitag auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums.
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