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Berlin: (hib/HLE) Die Gewährung von steuerlichen Privilegien an die Bediensteten internationaler Organisationen ist auf wenige begründete Ausnahmefälle beschränkt. Zur Zahl der begünstigten Personen lägen keine Schätzungen vor, erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/693) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/529).
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Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
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