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Berlin: (hib/JOH) Die Bundesregierung spricht sich für eine Stärkung des Emissionshandels als das zentrale europäische Klimaschutzinstrument aus, um einen angemessenen Anreiz für Investitionen in Maßnahmen für nachhaltige Emissionsreduktionen zu erhalten. Außerdem begrüßt sie grundsätzlich den Vorschlag der Europäischen Kommission zur Einführung einer Marktstabilitätsreserve. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/755) auf eine Kleine Anfrage (18/651) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Derzeit liege ein Vorschlag der Europäischen Kommission zur Einführung einer Marktstabilitätsreserve ab dem Jahr 2021 vor. Ob und in welcher Form dieser Vorschlag von den Mitgliedstaaten und dem Europäischen Parlament angenommen werde, sei noch nicht bekannt, schreibt die Bundesregierung. Sie betont, sie befinde sich derzeit in der Ressortabstimmung zu ihrer konkreten Positionierung. Die Abstimmungen zum zweiten Regierungsentwurf zum Wirtschaftsplan 2014 des Energie- und Klimafonds (EKF) sowie zu den Eckwerten für den Wirtschaftsplan 2015 seien noch nicht abgeschlossen.
Weiter schreibt die Bundesregierung, sie halte an ihrem Ziel fest, die Treibhausgasemissionen in Deutschland bis zum Jahr 2020 um mindestens 40 Prozent gegenüber 1990 zu verringern. Sie betrachte dabei den EU-Emissionshandel als das zentrale klimapolitische Instrument für die Sektoren Energiewirtschaft und energieintensive Industrie. Daher unterstütze sie eine nachhaltige Reform des EU-Emissionshandels, durch die unter anderem die Verwendung von Braun- und Steinkohle zur Stromerzeugung gegenüber der Verstromung von Erdgas verteuert würde.
Zur Stärkung des Emissionshandels sei auf europäischer Ebene bereits die
vorübergehende Herausnahme von 900 Millionen Zertifikaten aus den Auktions-
mengen für die Jahre 2014 bis 2016 (so genanntes Backloading) beschlossen worden, betont die Bundesregierung. Darüber hinaus begrüße sie die Vorschläge der Europäischen Kommission zur Einführung einer Marktstabilitätsreserve.
Diese scheine grundsätzlich geeignet, den CO2-Preis zu stabilisieren und einen angemessenen Anreiz für Investitionen in Maßnahmen für langfristige Emissionsreduktionen zu erhalten.
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