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Berlin: (hib/STO) Um die „Ermittlungen des Bundeskriminalamtes im Fall ‚Edathy‘“ geht es in der Antwort der Bundesregierung (18/931) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/713). Danach ist im Bundeskriminalamt (BKA) vor der Identifizierung des ehemaligen Bundestagsabgeordneten Sebastian Edathy in Bezug auf ein kinderpornografisches Verfahren am 15. Oktober 2013 mehrfach auf entsprechende Ermittlungsdaten zugegriffen worden.
Wie die Regierung schreibt, wurden am 30. Oktober 2012 „im Vorgangsbearbeitungssystem 800 Einzelvorgänge zu den Beschuldigten der Operation- ,Selm‘ – darunter auch für Sebastian Edathy – automatisiert angelegt“. Eine Überprüfung der Zugriffs-Protokolle am 18. März 2014 habe ergeben, dass auf den Edathy „in dieser Sache betreffenden Vorgang seit seiner Generierung am 30. Oktober 2012 im Vorgangsbearbeitungssystem ausschließlich von zwei Beamtinnen des zuständigen Fachreferates im BKA zugegriffen wurde“. Vor dem 15. Oktober 2013 hätten die zwei Beamtinnen in der Zeit vom 30. Oktober 2012 bis 8. Oktober 2013 fünf Mal zugegriffen. Am 15. Oktober 2013, dem „Tag der Identifizierung“ Edathys, habe eine der Beamtinnen zweimal auf den Vorgang zugegriffen.
Die Protokollauswertung habe darüber hinaus ergeben, dass vier weitere Beschäftigte im Zeitraum vom 30. Oktober 2012 bis 15. Oktober 2013 den Namen „Edathy“ im Vorgangsbearbeitungssystem abfragten „und dabei unter anderem auch die Verwaltungsdaten des in Rede stehenden Vorgangs angezeigt bekamen“, heißt es in der Vorlage weiter. Die Abfragen seien „im Zuge der Bearbeitung des vermeintlichen Sprengstoffanschlags auf den Briefkasten des Büros des Abgeordneten Sebastian Edathy im Dezember 2012 sowie der Bearbeitung von Gefährdungssachverhalten zum Nachteil der Schutzperson Sebastian Edathy im August und September 2013“ erfolgt.
Bei Anfragen nach einem bestimmten Namen werden laut Antwort im Vorgangsbearbeitungssystem amtsweit sämtliche Vorgänge als Fundstellen angezeigt, in denen dieser Name eine Rolle spielt. Der Vorgangsnachweis im konkreten Fall habe aber lediglich die Vorgangsnummer und den Betreff „Besitz/Erwerb von Kinder-/Jugendpornografie – OP Selm“ enthalten. Weitere Informationen zum konkreten Sachverhalt, ein Bezug zum Abgeordneten Edathy sowie dessen Rolle in dem entsprechenden Vorgang seien dem Vorgangsnachweis nicht zu entnehmen gewesen.
„Den Grundsätzen des Vorgangsbearbeitungssystems folgend wäre für weitergehende Informationen eine konkrete Nachfrage bei der zuständigen Sachbearbeitung im Referat SO 12 erforderlich gewesen, die jedoch nicht erfolgte“, schreibt die Regierung weiter. Die Beschäftigten hätten die Abfragemöglichkeit im Vorgangsbearbeitungssystem lediglich zum Auffinden der für sie relevanten Vorgänge genutzt. Die Anzeige weiterer Fundstellen und „somit auch des Vorgangs beim Referat SO 12“ habe für sie keine Rolle gespielt und sei nach eigenem Bekunden auch nicht weiter zur Kenntnis genommen worden. Ein Zugriff auf den Vorgang sei ausweislich der Protokollierung nicht erfolgt.
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