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Berlin: (hib/PK) Die Fraktion Die Linke fordert von der Bundesregierung einen aktualisierten Bericht über die Beobachtung von Mandatsträgern der Linkspartei durch den Verfassungsschutz. Das Bundesamt für Verfassungsschutz habe über Jahre die Arbeit der Linken-Bundestagsabgeordneten verfolgt, schreiben die Abgeordneten in einer Kleinen Anfrage (18/1132).
Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Fall Bodo Ramelow im September 2013 sei die Bundesregierung dann der Forderung nachgekommen, die Beobachtung der Abgeordneten der Linken einzustellen, allerdings ohne eine Rechtspflicht dazu anzuerkennen.
Aus Sicht der Linken ist es „überfällig“, nicht nur die Beobachtung der Abgeordneten einzustellen, sondern auch die der Partei und ihrer unterschiedlichen Strömungen. Antikapitalismus, Antimilitarismus und enge Verbindungen zu außerparlamentarischen Organisationen seien keine Verstöße gegen das Grundgesetz. Die Linke fragt nun konkret nach dem Stand der „Beobachtungstätigkeit“ zu Beginn der 18. Legislaturperiode. Die Fragen beziehen sich auch auf die Landtagsabgeordneten der Partei und die Landesämter für Verfassungsschutz.
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