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Berlin: (hib/HLE) Nach europäischem Vorbild soll die Vergabe von öffentlichen Fördermitteln auch in Deutschland transparenter werden. Dies fordert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag (18/980), der an diesem Donnerstag auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestage steht. Danach soll die öffentliche Hand verpflichtet werden, ihre Förderleitlinien zu veröffentlichen. Die öffentliche Hand soll außerdem verpflichtet werden, „Informationen über die Vergabe von Fördermitteln, die an juristische Personen, Personengesellschaften und Einzelunternehmen geflossen sind, zu veröffentlichen. Dabei soll eine Abwägung zwischen dem Transparenzinteresse der Öffentlichkeit und dem Schutz personenbezogener Daten der Fördermittelempfängerinnen und -empfänger erfolgen, indem die Erforderlichkeit der Veröffentlichung nach Bezugsdauer, Häufigkeit sowie Art und Umfang der Zuwendungen geprüft wird“, heißt es in dem Antrag der Fraktion.
Dass mehr Transparenz möglich sei, beweise der Erfolg der Europäischen Transparenzinitiative, durch welche die EU-Mitgliedstaaten seit April 2009 verpflichtet seien, Informationen über die Empfänger der Gemeinschaftsmittel aus den EU-Agrarfonds zu veröffentlichen, schreibt die Fraktion weiter. Der Vorschlag für mehr Transparenz über die Fördermittelvergabe des Bundes orientiere sich deshalb an dieser europäischen Initiative. Zum Schutz der personenbezogenen Daten wird ausgeführt, dieser betreffe vor allem natürliche Personen und solle aber auch im Falle von kleineren Kapitalgesellschaften, die mit einer oder mehreren natürlichen Personen identisch seien, im vollen Umfang berücksichtigt werden. Nur in begründeten Fällen, in denen es durch die Veröffentlichung der Förderdaten zu einer Offenlegung von besonders sensiblen Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen kommen könne, soll es Ausnahmen von der Veröffentlichungspflicht geben können.
Die derzeitige Praxis der Vergabe öffentlicher Fördermittel sei „intransparent und durch Zivilgesellschaft und Parlamente daher kaum kontrollierbar. Eine gute und transparente Datenlage ist unerlässlich für effiziente politische Willensbildungs- und Entscheidungsprozesse über die erstmalige Bewilligung, Weiterführung, Neuzuschnitt beziehungsweise Beendigung von Förderprogrammen“, stellt die Fraktion fest.
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