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Berlin: (hib/HLE) Bei Straßenerneuerungen wird zum Teil krebserregendes Material verwendet. Dies kritisiert der Bundesrechnungshof in seinen von der Bundesregierung als Unterrichtung (18/1220) vorgelegten weiteren Prüfergebnissen. Nach Angaben des Bundesrechungshofes enthalten Straßen krebserregende teer- oder pechhaltige Bindemittel. Diese Bindemittel werden bei Straßenerneuerungen wiederverwendet. „Das ist weder ökologisch noch wirtschaftlich sinnvoll“, schreiben die Prüfer in ihrem Bericht. Stattdessen wäre es möglich, die krebserregenden Substanzen nahezu rückstandsfrei zu verbrennen. Die Gesamtmenge der als gefährlicher Abfall eingestuften Substanzen liegt bei etwa 1.000 Millionen Tonnen. „Bei jeder Wiederverwertung vermehrt sich die kontaminierte Menge, wenn sich der alte Straßenaufbau mit bisher unbelasteten Schichten vermischt, um über 30 Prozent“, schreibt der Rechnungshof, der einigen Bundesländern zudem vorwirft, ihren krebserregenden Abfall in Bundesstraßen einzubauen. Dies führe zu künftigen finanziellen Mehrbelastungen des Bundes, weil dieser für Wiederaufarbeitung oder Entsorgung zuständig sei. „Gegenwärtig droht, dass die kontaminierte Abfallmenge ständig steigt und der Bundeshaushalt in Zukunft immer höher belastet wird“, warnen die Prüfer. Im Bereich des Bundesministeriums für Verteidigung wird bemängelt, dass die Regierung keinen Überblick über alle getätigten und erwarteten Ausgaben für das Kampfflugzeug Eurofighter hat. 1997 sei geplant gewesen, für 11,8 Milliarden Euro 180 Eurofighter zu beschaffen. Dieser Betrag wird aber nach Ermittlungen des Rechnungshofes mit der Anschaffung von 140 Maschinen ausgeschöpft sein. Außerdem sei mit „Lebenswegkosten“ (Ausgaben, die über den gesamten Lebensweg eines Waffensystems entstehen) von 30 Milliarden Euro gerechnet worden. Obwohl die Flotte von 180 auf 140 Maschinen verringert worden sei, seien die Lebenswegkosten etwa doppelt so hoch wie bei Beschaffungsbeginn. Das Ministerium müsse für mehr Transparenz bei den Ausgaben sorgen und diese überwachen. Seit dem Ende des „Kalten Krieges“ gelten Schutzräume für die Bevölkerung als nicht mehr notwendig und sollen zurückgebaut werden. Das Bundesinnenministerium begründet die Maßnahme damit, dass Schutzräume „bei den heute anzunehmenden Schadenszenarien und Vorwarnzeiten im Verteidigungs- und Spannungsfall keinen Schutz mehr bieten können“, wie der Rechnungshof feststellt. Ein Gesamtkonzept für die Rückabwicklung sei aber nicht entwickelt worden. Dies führe zu hohen Unterschieden bei den Rückbaukosten vergleichbarer Bauwerke. Der Bundesrechnungshof beanstandete zudem die fehlende Information des Parlaments.
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