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Berlin: (hib/HLE) In zwölf Staaten werden nach Erkenntnissen der Bundesregierung Lizenzeinkünfte zu Vorzugskonditionen besteuert. In einer Antwort der Regierung (18/1238) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/1125) wird zum Beispiel Belgien aufgeführt. Bei einem regulären Steuersatz von 34 Prozent beträgt der effektive Steuersatz auf Lizenzeinkünfte nur 6,8 Prozent. In Frankreich beträgt der effektive Steuersatz auf Lizenzeinkünfte 15 Prozent, während der reguläre Steuersatz 33,33 Prozent beträgt. In Luxemburg beträgt der Satz für Lizenzeinkünfte 5,72 Prozent, der reguläre Steuersatz 29,63 Prozent. Vergleichbare Regelungen gibt es auch in den Niederlanden, Portugal, Spanien, Ungarn und im Vereinigten Königreich. Gar keine Steuern auf Lizenzeinkünfte werden in den Ländern Malta und Zypern erhoben. In der Schweiz hat der Kanton Nidwalden einen effektiven Steuersatz auf Lizenzeinkünfte von 8,8 Prozent, während der reguläre Steuersatz 20,6 Prozent beträgt. In Irland wurde die sogenannte Patentboxregelung im Zusammenhang mit den finanziellen Unterstützungsmaßnahmen durch die EU 2011 aufgehoben. Die Bundesregierung sieht die Vorzugsbehandlung kritisch: „Es bestehen Bedenken, dass es durch die steigende Zahl an Patentboxregelungen zunehmend zu einem volkswirtschaftlich schädlichen Steuerwettbewerb kommt, der das Besteuerungsniveau insbesondere für international operierende Unternehmen absenkt.“ In der Antwort weist die Bundesregierung auf Lösungsmöglichkeiten für dieses Problem hin.
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