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Berlin: (hib/EIS) Die für den Haus- und Kleingarten zugelassenen glyphosathaltigen Unkrautbekämpfungsmittel sind von geringem Risiko für die Anwender. Das geht aus einer Antwort (18/1250) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (18/1129) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor. Dazu heißt es weiter, dass Pflanzenschutzmittel, die im nichtgewerbliche Haus- und Kleingartenbereich genutzt werden sollen, neben den üblichen Zulassungsanforderungen weitere Kriterien hinsichtlich Eigenschaften, Verpackungsart und Verpackungsgröße erfüllen müssen. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) würde diese Kriterien im Rahmen der Zulassung berücksichtigen.
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