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Berlin: (hib/STO) Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Andrea Voßhoff, hat den Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit für die Jahre 2012 und 2013 vorgelegt. Wie aus der Unterrichtung (18/1200) hervorgeht, haben sich im Berichtszeitraum 397 Bürger an den Bundesbeauftragten gewandt, „um Unterstützung bei der Durchsetzung ihres Rechtes auf Informationszugang oder Auskünfte zum Informationsfreiheitsrecht zu erhalten“. Das entspreche einem Anstieg von 43 Prozent im Vergleich zum vorherigen Berichtszeitraum. Im Jahr 2012 wurden den Angaben zufolge 191 Eingaben und im Jahr darauf 206 Eingaben verzeichnet. 2012 hatten dabei laut Vorlage Bürger in 122 Fällen ihr Recht auf Zugang zu Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) als verletzt angesehen, während es in 69 Fällen um allgemeine Auskünfte zur Anwendung des IFG ging. 2013 hatten laut Unterrichtung 147 Bürger ihr Recht auf Informationszugang als verletzt angesehen, während sich die Zahl der allgemeinen Anfragen auf 59 reduzierte. Der Tätigkeitsbericht über die Jahre 2012 und 2013 umfasst einen Zeitraum, in dem noch Voßhoffs Vorgänger Peter Schaar des Amt des Informationsfreiheitsbeauftragten inne hatte. Voßhoff hatte ihr Amt am 6. Januar 2014 übernommen.
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