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Berlin: (hib/MIK) Die Bundesregierung hat eine Verordnung (18/1280) zur Änderung der 16. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung) vorgelegt. Damit sollen aktuelle Erkenntnisse aus den Bereichen Immissionen von Eisenbahnen und Straßenbahnen sowie Lärmausbreitung in die Verordnung eingearbeitet werden. So habe sich die Eisenbahn- und Straßenbahntechnik fortentwickelt und es würden neue Fahrzeuge und Fahrbahnbauarten zum Einsatz kommen, die bisher noch nicht berücksichtigt wurden, heißt es in der Verordnung. Da der Schienenbonus abgeschafft wurde, müssten zudem weitergehende Schallschutzmaßnahmen ergriffen werden. Dafür sei auch der Einsatz und die akustische Berücksichtigung neuer Technik wesentlich. Außerdem seien in der Fachwelt weitere Erkenntnisse über die Schallimmission und Schallausbreitung gewonnen worden.
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