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Berlin: (hib/HLE) Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie hat in seiner Sitzung am Mittwoch die Durchführung einer öffentlichen Anhörung zu dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur grundlegenden Reform des Erneuerbare Energien-Gesetzes (EEG) und zur Änderung weiterer Bestimmungen des Energiewirtschaftsrechts (18/1304) beschlossen. Die Anhörung soll am Montag, den 2. Juni 2014, stattfinden und insgesamt viereinhalb Stunden dauern. Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD votierten ebenso dafür wie die Fraktion Die Linke, während sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen enthielt. Der Vorsitzende des Ausschusses für Wirtschaft und Energie, Peter Ramsauer (CSU), erläuterte, wenn die geplante Anhörung nicht genug Zeit biete, um alle Aspekte abzuarbeiten, bestehe die Möglichkeit, weitere Anhörungszeiträume zu erschließen. „Wir arbeiten das sauber ab“, erklärte Ramsauer. Von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wurde der vorgesehene Zeitraum als nicht ausreichend bezeichnet. Der Gesetzentwurf sei äußerst komplex und müsse daher ausführlicher behandelt werden. Erforderlich sei mehr Zeit für die Anhörung und die Ladung weiterer Sachverständiger. Die CDU/CSU-Fraktion widersprach. Bei der vorgesehenen Anhörungsdauer von viereinhalb Stunden und den geplanten drei Themenblöcken könnten alle Aspekte abgehandelt werden. Auch von der SPD-Fraktion gab es Widerspruch gegen die Forderung von Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Es könnten aber weitere Termine angesetzt werden, wenn sie gebraucht würden, erklärte der Sprecher der SPD-Fraktion. Ziel der EEG-Novelle ist es nach Angaben der Regierung, „die Entwicklung zu einer Energieversorgung ohne Atomenergie und mit stetig wachsendem Anteil erneuerbarer Energie konsequent und planvoll fortzuführen“. Zur Begrenzung der Kostensteigerung der von den Stromverbrauchern zu zahlenden EEG-Umlage sollen der Ausbaupfad für Energieerzeugungsanlagen begrenzt werden. 2013 wurden an die Betreiber von erneuerbaren Energieanlagen Vergütungen in Höhe von 22,8 Milliarden Euro gezahlt. Daraus ergibt sich ein durchschnittlicher EEG-Vergütungssatz von 17 Cent pro Kilowattstunde für den Bestand, während für Neuanlagen 14,6 Cent angegeben werden. Dieser Vergütungssatz soll für 2015 ans Netz gehende Neuanlagen auf zwölf Cent sinken.
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