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Berlin: (hib/EIS) Der Schutz der Verbraucher ist im Bereich der nährwert- und gesundheitsbezogenen Angaben über Lebensmittel grundsätzlich gewährleistet. Das geht aus einer Antwort (18/1273) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (18/1161) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor. Dazu heißt es weiter, dass obwohl die in Artikel 4 der Health-Claims-Verordnung (EU) Nr. 1924/2006 vorgesehenen Nährwertprofile noch nicht vorliegen, nährwertbezogene Angaben die Vorgaben des Anhangs der Verordnung erfüllen müssen. Die Grünen hatten eine Einschätzung darüber verlangt, ob die Verordnung den Verbraucherschutz gewährleistet, solange die Nährwertprofile noch nicht festgelegt sind, die Voraussetzung für die Verwendung von nährwert- und gesundheitsbezogenen Angaben seien.
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