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Berlin: (hib/CHE) Die Auszahlung von Renten ehemaliger Ghetto-Arbeiter soll künftig deutlich verbessert werden. Das sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/1308) zur Änderung des Gesetzes zur Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto (ZRBG) vor, der am morgigen Freitag vom Bundestagsplenum in erster Lesung beraten werden soll.Der Entwurf sieht vor, dass für Rentenanträge nach dem ZRBG die allgemein im Sozialrecht geltende vierjährige Rückwirkungsfrist nicht mehr angewendet wird. Dies soll allen Betroffenen ermöglichen, ihre Rente rückwirkend vom 1. Juli 1997 an zu beziehen. Ursprünglich war das nur bei rechtzeitig bis Juni 2003 gestellten Anträgen möglich, diese Frist entfällt nun. Die Renten, die bisher wegen der vierjährigen Rückwirkungsfrist oder wegen verspäteter Antragstellung ab einem späteren Zeitpunkt gezahlt wurden, werden auf Antrag neu festgestellt und gezahlt, sofern die Voraussetzungen für die Rente zu diesem Zeitpunkt erfüllt sind.Das ZRBG wurde im Jahr 2002 beschlossen. Jedoch führte eine enge Rechtsauslegung des Bundessozialgerichts zunächst dazu, dass rund 90 Prozent der Anträge auf Renten nach diesem Gesetz abgelehnt wurden. Nach einer 2009 erfolgten veränderten Rechtsprechung konnte nachträglich in über 50 Prozent der zunächst abgelehnten Fälle eine Rente bewilligt werden. Wegen der vierjährigen Rückwirkungsfrist wurden diese jedoch nicht ab 1997, sondern erst ab 2005 gezahlt.
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