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Berlin: (hib/HAU) Die in der Novelle des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG) (18/1304) vorgesehenen Änderungen bei der Förderung der Strom- und Wärmegewinnung durch Biomasse stoßen auf Widerstand von Branchenvertretern. Bei einer öffentlichen Anhörung des Landwirtschaftsausschusses am Montagnachmittag sagte Helmut Lamb von Bundesverband BioEnergie, der Gesetzentwurf würde die weitere Marktentwicklung der kombinierten Strom- und Wärmeerzeugung aus Biomasse „abwürgen“. Von einer „massiven Einschränkung“ sprach Hans-Jörg Brauckmann von der Forschungsstelle Nationale Biogaserzeugung. Horst Seide vom Fachverband Biogas kritisierte, mit der Novellierung würde nicht nur der Ausbau und die Weiterentwicklung der Biogasaufbereitungstechnologie beendet, sondern bereits getätigte Investitionen in Aufbereitungsanlagen entwerten werden, die im Vertrauen auf einen weiteren Ausbau der Biomethannutzung realisiert worden seien.
Der Gesetzentwurf sieht unter anderem vor, den Neubau von Biomasseanlagen auf 100 Megawatt (MW) Leistung pro Jahr zu deckeln. Außerdem soll die Vergütung für nachwachsende Rohstoffe gestrichen werden. Das gleiche soll für den Gasaufbereitungsbonus für neue Anlagen gelten. Die Höchstbemessungsleistung, an der ausgerichtet die Betreiber die ihnen zustehende EEG-Vergütung bekommen, soll sich danach richten, wie hoch die bisherige Stromproduktion einer Anlage in einem gesamten Kalenderjahr gewesen sei.
Als „sachfremd“ bezeichnete Horst Seide vom Fachverband Biogas die geplante Deckelung. Angesichts der durch das EEG 2012 und die Diskussionen um eine Strompreisebremse geschaffenen Verunsicherungen rechne der Fachverband lediglich mit einem jährlichen Zubau in Höhe von 5 bis 6 MW durch Gülle-Kleinanlagen und Abfallanlagen. „Wir brauchen eine besondere Vergütung für Pflanzen, um überhaupt in die Nähe des Deckels zu kommen“, sagte Seide. „Sehr hart“ treffe die Branche zudem die Regelung zur Höchstbemessungsleistung. Mehr als 20 Prozent der Betreiber hätten im letzten Jahr „Millionenbeträge“ investiert und stünden nun vor der Insolvenz.
Helmut Lamb von Bundesverband BioEnergie nannte es unverständlich, warum die neu entwickelten „Vergasungs-Technologien“, die ein Exportschlager seien, „in die Tonne gekloppt werden“. Auch in anderen Technologien der Stromerzeugung aus Biomasse sei Deutschland beispielhaft in der Welt. „Das alles wird mit dieser Novelle auf Null gestellt“, kritisierte Lamb.
Aus Sicht von Andreas Schütte von der Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe sind durch die Regelungen des EEG 2012, wie dem „Maisdeckel“, der verpflichtenden Wärmenutzung, den Anreizen zur Flexibilisierung und Direktvermarktung bereits Maßnahmen zur Lösung erkannter Probleme wie der Flächenkonkurrenz und der ungenügende Effizienz eingeleitet worden. Die Novellierung 2014 beachte dies jedoch nicht, kritisierte er. Komme die Novelle wie geplant, blieben auch die sehr teuren Forschungen zu Energiepflanzen ungenutzt, gab er zu bedenken.
Wie andere Sachverständige auch, wandte sich Jan Plagge von Bioland e.V. gegen die von der Bundesregierung vertretene Ansicht, es handle sich bei der Energiegewinnung aus Biomasse um „teure Energie“. „Die teuerste Energieform ist die, die unsere Kinder und Kindeskinder mit den Folgewirkungen bezahlen müssen“, sagte Plagge. Statt alle Vergütungen für nachwachsende Rohstoffe abzuschaffen, sollte das von Biobauern erzeugte Kleegras in die Rohstoffvergütungsklasse 2 eingruppiert werden, forderte er.
Christian Hey vom Sachverständigenrat für Umweltfragen verwies auf Trendanalysen, wonach der Anteil der Biogaserzeugung an der gesamten Strombereitstellung relativ stabil bleiben werde, sein Anteil an der Bereitstellung der erneuerbaren Energien jedoch deutlich abnehmen werde.
Die Raiffeisen-Genossenschaften seien bereit, ihren Beitrag zum weiteren Ausbau der Erneuerbaren Energien und somit zum Erfolg der Energiewende zu leisten, machte Raiffeisen-Vertreter Guido Seedler deutlich. Die investierenden Unternehmen seien jedoch auf verlässliche politische und rechtliche Rahmenbedingungen angewiesen. Er warne daher davor, „durch wiederholte und kurzfristige Änderungen der gesetzlichen Grundlagen Investoren weiter zu verunsichern“.
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