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Berlin: (hib/CHE) Das Rentenpaket hat eine wichtige Hürde auf dem Weg zur abschließenden Beratung durch den Bundestag am kommenden Freitag genommen: Am Mittwochvormittag stimmte der Ausschuss für Arbeit und Soziales mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen dem Gesetzentwurf über Leistungsverbesserungen in der Rentenversicherung (18/909) in geänderter Fassung zu. Dazu gehören die abschlagsfreie Rente ab 63 nach 45 Beitragsjahren, die verbesserte Anerkennung von Kindererziehungsleistungen durch die Mütterrente, verbesserte Anrechnungszeiten bei der Erwerbsminderungsrente und damit deren leichte Erhöhung und schließlich eine Anhebung der Mittel für die medizinische und berufliche Rehabilitation durch deren Anpassung an die demografische Entwicklung.
Die Linke enthielt sich, um den ihrer Meinung nach „richtigen Schritt in die richtige Richtung nicht zu bremsen“, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stimmte gegen den Entwurf, da er aus ihrer Sicht eine „selektive Privilegierung einzelner Gruppen“ darstelle.
Die Koalitionsfraktionen begrüßten die Anfang der Woche gefundenen Kompromisse, vor allem in dem bisher am stärksten diskutierten Punkt der Vermeidung des Missbrauchs der abschlagsfreien Rente mit 63 als Frühverrentungsinstrument schon ab dem 61. Geburtstag. „Wir waren uns von Anfang an klar, dass wir eine Frühverrentungswelle nicht wollen“, hieß es von der SPD-Fraktion. Mit dem „rollierenden Stichtag“ soll nun verhindert werden, dass Arbeitnehmer schon mit 61 Jahren freiwillig in die Arbeitslosigkeit gehen oder von den Unternehmen in diese geschickt werden, um dann zwei Jahre später trotzdem abschlagsfrei in Rente gehen zu können. Denn Zeiten der Arbeitslosigkeit werden nun für die letzten zwei Jahre vor einem Rentenbeginn mit 63 Jahren nicht mehr angerechnet. Die Unionsfraktion lobte die in Aussicht gestellte „Flexi-Rente“, das heißt, die Möglichkeit, auch nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiter arbeiten zu können. „Wir stellen damit klar, dass es selbstverständlich zulässig ist, das Arbeitsverhältnis zu verlängern“, betonte die Unionsfraktion. Die Mütterrente erkenne endlich auch die Erziehungsleistung jener Frauen an, die für ihre Kinder ganz oder teilweise auf die Berufstätigkeit verzichtet hätten, sagte die Union.
Die Linke bezeichnete es als „gut und richtig“, Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder künftig mit zwei statt mit einem Rentenpunkt zu berücksichtigen. Das sei aber kein Schließen einer Gerechtigkeitslücke, da für danach geborene Kinder immer noch drei Rentenpunkte berechnet werden. Darüber hinaus äußerte die Fraktion erneut scharfe Kritik an der Finanzierung der Mütterrente über Beitragsmittel und forderte eine Steuerfinanzierung. Die Rente mit 63 nannte sie eine „Mogelpackung“, da sie nur für 1,5 Jahrgänge gilt und die Altersgrenze für die abschlagsfreie Rente schrittweise wieder auf 65 Jahre steigt. Die Flexi-Rente begrüßte die Fraktion, betonte jedoch, dass dadurch die Tarifautonomie nicht gefährdet werden dürfe. Heftige Kritik äußerte sie und auch die Grünen in Bezug auf den rollierenden Stichtag, da es neben der Insolvenz oder Betriebsaufgabe auch noch andere Grüne für eine unverschuldete Arbeitslosigkeit geben könne.
Die Grünen prophezeiten, dass das Rentenpaket „in einigen Jahren wieder und wieder diesen Ausschuss und den Haushaltsausschuss beschäftigen wird, denn sie nehmen eine beträchtliche Hypothek auf“. Die Kosten des Rentenpaketes würden der Rentenversicherung die Chance nehmen, auf die wirklichen Probleme der kommenden Jahre zu reagieren. „Was ist, wenn es konjunkturell nicht mehr so gut läuft?“, fragte die Fraktion. Dann müsste man, bei einem ohnehin schon niedrigen Rentenniveau wieder eine Debatte über Leistungskürzungen führen, hieß es.
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