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Berlin: (hib/STO) Die sogenannte Reid-Methode bei Verhören wird nach Angaben der Bundesregierung nicht von Bundesbehörden angewendet. Auch sind keine Mitarbeiter von Bundesbehörden in dieser Methode geschult worden, wie aus der Antwort der Bundesregierung (18/1413) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/1262) hervorgeht. Darin schreibt die Bundesregierung weiter, sie sehe die Reid-Methode „im Hinblick auf Paragraf 136a der Strafprozessordnung (StPO) kritisch“.
Den Fragestellern zufolge entwickelte der US-Amerikaner John E. Reid im Jahr 1947 eine Verhörmethode, die unter dem Namen Reid-Methode bekannt wurde. Nach Ausbildungsunterlagen der Bundespolizei sei es Ziel dieser Methode, „durch einen strukturierten Aufbau der Vernehmung den Täter auf Grund seines verbalen, nonverbalen und paralinguistischen Verhaltens von einer unschuldigen Person zu unterscheiden, teilweise durch Angaben von Unwahrheiten“. Deutschen Polizisten „sei es laut Paragraf 136a der Strafprozessordnung verboten, durch Täuschung von Verdächtigen Aussagen zu provozieren“.
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