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Berlin: (hib/STO) Dem Bundeskriminalamt ist laut Bundesregierung seit Anfang August 2009 für den Phänomenbereich der politisch rechts motivierten Kriminalität eine Straftat gemäß Paragraf 89a Strafgesetzbuch („Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat“) im Zusammenhang mit Brand- und Sprengvorrichtungen gemeldet worden. Im Phänomenbereich des islamistischen Terrorismus seien im Zusammenhang mit Brand- und Sprengvorrichtungen vier Ermittlungsverfahren nach Paragraf 89a Strafgesetzbuch (StGB) eingeleitet worden, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/1414) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/1263) weiter In den übrigen Phänomenbereichen des polizeilichen Staatsschutzes seien bisher keine Ermittlungsverfahren nach Paragraf 89a StGB eingeleitet worden.
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