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Berlin: (hib/HLE) Ein Verstoß gegen die Vertraulichkeitsvereinbarung im sogenannten Kalifusionsvertrag von 1993 wäre rechtswidrig und dürfte neben gravierenden Schadenersatzforderungen Vertrauensschäden zur Folge haben. Dies schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/1445) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion (18/1142).
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