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Berlin: (hib/AHE) Die Bundesregierung hält es für „dringend erforderlich“, dass im Vorfeld der für das Jahr 2015 vorgesehenen Wahlen in Burundi die Rahmenbedingungen für freie und demokratischen Standards entsprechende Wahlen geschaffen werden. Wie sie in ihrer Antwort (18/1421) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/1049) schreibt, eröffne die neue Mediengesetzgebung aus dem Jahr 2013 der burundischen Regierung Möglichkeiten zu einer weitergehenden Einschränkung der Presse- und Medienfreiheit.
Kennzeichnend für die Zunahme der politischen Gewalt sei zudem „eine Reduzierung der Freiheitsgrade der parlamentarischen und nicht-parlamentarischen Opposition durch Maßnahmen der Regierung“ wie etwa die Einflussnahme auf die Besetzung von Spitzenpositionen in Oppositionsparteien, die gewaltsame Auflösung von Demonstrationen „sowie eine unzureichende Ahndung von Gewalt und Einschüchterung Andersdenkender durch Parteijugendorganisationen“. Im Rahmen der Regierungskonsultationen im November 2013 habe sich die Bundesregierung gegenüber der burundischen Seite „deutlich zur Wahrung demokratischer und rechtsstaatlicher Prinzipien und der Menschenrechte sowie zur Entwicklungsorientierung staatlichen Handelns“ geäußert. Es sei betont worden, dass dies „entscheidende Kriterien für Finanzierungsentscheidungen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit“ seien.
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