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Berlin: (hib/HLE) Der Bundesrat hat zahlreiche Änderungen an der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) gefordert. In der von der Bundesregierung als Unterrichtung (18/1573) vorgelegten Stellungnahme der Länder zu dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur grundlegenden Reform des Erneuerbare Energien-Gesetzes und zur Änderung weiterer Bestimmungen des Energiewirtschaftsrechts (18/1304) wird besonders gegen das verpflichtende Auktionsverfahren für erneuerbare Energien ab 2017 argumentiert. Die Nachteile bei Ausschreibungen würden klar überwiegen. Bei Ausschreibungen von Windkraft an Land müssten Projektierer Angebotskalkulationen ohne konkretes Vorliegen aller Genehmigungen vornehmen und gegebenenfalls ohne Absicherung durch Vorverträge Angebote einreichen. „Sie müssten also das Risiko, bei der Auktion nicht zum Zuge zu kommen, bei der Angebotserstellung einpreisen.“
Außerdem kritisiert der Bundesrat die seiner Ansicht nach zu starke Drosselung des Ausbaus der Biomasse. Es müsse mindestens die Stilllegung bestehender Anlagen zur Neubaugrenze von 100 Megawatt installierter Leistung hinzugerechnet werden. Die Stromeigenerzeugung aus produktions- oder prozessbedingt anfallenden Restgasen, Reststoffen oder Restenergie soll generell von der Zahlung der EEG-Umlage freigestellt werden. Zudem verlangt der Bundesrat Änderungen an Stichtagen: „Dass die Bundesregierung mit dem Stichtag des Kabinettsbeschlusses vom 22. Januar 2014 alle bis zu diesem Tag noch nicht bundesimmissionsschutzrechtlich genehmigten Windenergieanlagen, die noch dieses Jahr in Betrieb gehen können, mit abgesenkten Sätzen des neuen EEG vergüten möchte, ist kein Vertrauensschutz für Investoren.“ Bürgerprojekte und Bürgerwindparks seien in besonderem Maße betroffen.
Die Bundesregierung stimmt einigen Änderungswünschen des Bundesrates zu, beharrt aber auf Ausschreibungen aufgrund des europäischen Rechts. nur in Ausnahmefällen könne die Förderung anders erfolgen. Auch höhere Grenzen für den Biomasseausbau werden abgelehnt.
Ziel der Reform ist es nach Angaben der Regierung, „die Entwicklung zu einer Energieversorgung ohne Atomenergie und mit stetig wachsendem Anteil erneuerbarer Energie konsequent und planvoll fortzuführen“. Bis 2050 sollen mindestens 80 Prozent des deutschen Bruttostromverbrauchs durch erneuerbare Energien gedeckt werden. Bis 2025 soll der Anteil der erneuerbaren Energien auf 40 bis 45 Prozent und bis 2035 auf 55 bis 60 Prozent steigen. „Zugleich soll diese Novelle die Kostendynamik der vergangenen Jahre beim Ausbau der erneuerbaren Energien durchbrechen und so den Anstieg der Stromkosten für Stromverbraucher begrenzen“, formuliert die Regierung. Weiter heißt es in dem Entwurf: „Darüber hinaus sollen spätestens 2017 die finanzielle Förderung und ihre Höhe für die erneuerbaren Energien wettbewerblich über technologiespezifische Ausschreibungen ermittelt werden. Um Erfahrungen mit Ausschreibungen zu sammeln, wird die Förderung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen als Pilotmodell auf ein Ausschreibungssystem umgestellt.“ Außerdem soll die Direktvermarktung von aus erneuerbaren Energien erzeugtem Strom verpflichtend werden.
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