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Berlin: (hib/STO) Die Bundesregierung hat am Mittwoch in ihrer Kabinettsitzung eine Änderung der Geschäftsordnung des Bundessicherheitsrates beschlossen. Wie aus einer Unterrichtung durch die Bundesregierung (18/1626) weiter hervorgeht, wurde dabei die Geschäftsordnung um einen Paragrafen erweitert, „der den Umfang sowie die Art und Weise der Unterrichtung des Deutschen Bundestages festlegt“. Grundlage hierfür sei der im Mai vom Bundestag angenommene Antrag der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD mit dem Titel „Mehr Transparenz bei Rüstungsexportentscheidungen sicherstellen“ (18/1334).
In dem neuen Paragrafen der Geschäftsordnung des Bundessicherheitsrates heißt es, die Bundesregierung unterrichte den Bundestag „über abschließende Genehmigungsentscheidungen, denen eine Befassung des Bundessicherheitsrates vorangegangen ist“. Diese Unterrichtung erfolge grundsätzlich schriftlich und beinhaltet die Beschreibung und Anzahl der genehmigten Güter sowie das Endempfängerland. Eine anschließende mündliche Erläuterung könne auf der Grundlage einzelner Erwägungsgründe erfolgen.
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