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Berlin: (hib/CHE) Die Fraktion Die Linke fordert eine Korrektur der Überleitung von in der DDR erworbenen Rentenansprüchen in das bundesdeutsche Rentensystem. In einem Antrag (18/1644) verlangt sie von der Bundesregierung, das Renten-Überleitungsgesetz (RÜG) und das Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz (AAÜG) bis zum 30. September 2015 zu überarbeiten. Ziel müsse sein, für Personengruppen, deren Ansprüche die bestehende Gesetzeslage nicht oder nur unzureichend berücksichtigt, Verbesserungen zu erreichen, heißt es in dem Antrag. Zu den „Problemkomplexen“ gehören aus Sicht der Linken unter anderem die Ansprüche von Bergleuten in der Braunkohleveredlung, die berufsbezogene Zuwendung für Balletmitglieder, die besondere Situation von in der DDR Geschiedenen oder die Anerkennung von Zeiten der Pflege von Familienangehörigen. Zwar sei die Überleitung der Renten Anfang der 1990er-Jahre eine „große und komplexe Aufgabe“ gewesen, allerdings seien Lücken in der Überführung entstanden, die viele Menschen als Geringschätzung ihrer Lebensleistung ansehen, schreibt Die Linke zur Begründung ihres Antrags.
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