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Berlin: (hib/STO) „Haftbarmachung von Taxifahrern und Anbietern von Mitfahrgelegenheiten bei der Beförderung von sogenannten illegal aufhältigen Drittstaatsangehörigen“ lautet der Titel einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke (18/1667). Darin schreibt die Fraktion, dass in der Vergangenheit immer wieder Ermittlungs- und Strafverfahren gegen Taxifahrer eingeleitet worden seien, deren Fahrgäste bei Polizeikontrollen als illegal in Deutschland aufhältige Drittstaatsangehörige identifiziert wurden. Die Bundespolizei warne in ihrem Informationsblatt „Hinweise der Bundespolizei für Taxifahrer“ vom 31. August 2011 explizit davor, „unerlaubt eingereiste Personen zu befördern“ oder Beihilfe zu deren Einreise zu leisten.
Weiter heißt es in der Vorlage, dass sich in der jüngeren Vergangenheit auch Anbieter von Mitfahrgelegenheiten vor ähnlichen Problemen sähen. Wissen wollen die Abgeordneten unter anderem, wie viele Fälle der Bundesregierung seit dem Jahr 2005 bekannt sind, in denen Taxifahrer beziehungsweise Anbieter von Mitfahrgelegenheiten „wegen Schleusung, Beihilfe zum illegalen Grenzübertritt oder Beförderung von ,illegal aufhältigen Personen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland zum Gegenstand von Ermittlungen beziehungsweise Strafverfolgung wurden“.
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