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Berlin: (hib/HLE) Der Bundesregierung war zum Zeitpunkt der Erarbeitung des Jahressteuergesetzes „lediglich die abstrakte Möglichkeit“ bekannt, dass es bei Leerverkäufen von Aktien um den Dividendenstichtag herum zur Ausstellung von Steuerbescheinigungen kommen könnte, ohne dass die Steuern gezahlt worden wären. Es seien keine Anzeichen erkennbar gewesen, dass mit derartigen illegalen Gestaltungen zu rechnen gewesen wäre, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/1603) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/1438) zur Schließung von Gesetzeslücken bei sogenannten Cum-Ex-Geschäften, durch die der Staat nach Angaben der Fraktion möglicherweise um mehrere Milliarden Euro geschädigt worden sein könnte. Mit dem OGAW-IV-Umsetzungsgesetz wurde diesen Gestaltungen nach Angaben der Bundesregierung endgültig die abwicklungstechnische Grundlage entschieden.
Auf die Frage der Fraktion nach frühzeitigen Warnungen vor diesen Cum-Ex-Geschäften durch den Bundesverband deutscher Banken heißt es in der Antwort: „Im Schreiben des Bundesverbandes deutscher Banken vom 20. Dezember 2002 war lediglich die abstrakte Möglichkeit beschrieben, dass es aufgrund der bank- und börsentechnischen Abwicklungssysteme bei Leerverkäufen um den Dividendenstichtag zur Ausstellung von Steuerbescheinigungen kommen könnte, ohne dass insoweit ein Steuereinbehalt vorgenommen wurde. Die Gefahr, dass diese Systemschwäche gezielt ausgenutzt würde oder dass dies zu erwarten sei, wurde nicht beschrieben. Als Lösung wurde die Einführung eines Steuerabzugs im Inland vorgeschlagen. Andere Lösungsmöglichkeiten wurden nicht vorgeschlagen.“ Nach Angaben der Bundesregierung haben „die enorme Komplexität der Fälle und die bewusst von den Modellbetreibern eingesetzten Mittel zur Verschleierung der Leerverkäufe, insbesondere die Zwischenschaltung von im Ausland ansässigen Mittelspersonen die Entdeckung und Aufklärung der Fälle verzögert“.
In der Antwort ist der Wortlaut des Schreibens des Bundesverbandes Deutscher Banken enthalten.
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