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Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung beabsichtigt, dem geplanten Beitritt der Republik Litauen zum Euroraum zuzustimmen. Dies teilt sie in einer vom Bundesfinanzministerium vorgelegten Unterrichtung (18/1730) mit. Litauen soll als 19. Mitgliedsland der dritten Stufe der Wirtschafts- und Währungsunion zum 1. Januar 2015 beitreten. Die Konvergenzberichte der Europäischen Kommission und der Europäischen Zentralbank (EZB) würden zu dem Ergebnis kommen, dass Litauen die Konvergenzkriterien für einen Beitritt erfülle. Die Berichte würden feststellen, dass die rechtliche Konvergenz gegeben sei, die Inflationsrate (0,6 Prozent) und der langfristige Zinssatz (3,6 Prozent) unter den Referenzwerten liegen würden. Die Tragfähigkeit der Staatsfinanzen sei erreicht, Wechselkursstabilität gegenüber dem Euro bestehe, und die realwirtschaftliche Konvergenz stelle sich als hinreichend dar.
In der Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse der Konvergenzberichte von EU und EZB heißt es, das öffentliche Defizit habe mit 2,2 Prozent unter dem Maastricht-Referenzwert von drei Prozent gelegen. Der öffentliche Schuldenstand habe 39,4 Prozent des Bruttoinlandsprodukts betragen. Der Maastricht-Referenzwert beträgt 60 Prozent.
Zu den Auswirkungen des Beitritts Litauens heißt es unter anderem, damit würde das Rotationsprinzip im EZB-Rat in Kraft treten. Ab 2015 würde der Präsident der deutschen Bundesbank zusammen mit seinen Kollegen aus Frankreich, Italien, Spanien, und den Niederlanden zu den EZB-Ratsmitgliedern gehören, die umlaufend für jeweils einen Monat kein Stimmrecht bei geldpolitischen Beschlüssen hätten. An den Sitzungen des Zentralbankrates würden sie weiter teilnehmen und hätten auch Rederecht. Das Stimmrecht der Zentralbankpräsidenten aus den kleineren Mitgliedsländern ruhe häufiger.
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