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Berlin: (hib/STO) Serbien, Mazedonien sowie Bosnien-Herzegowina sollen nach dem Willen der Bundesregierung asylrechtlich als sichere Herkunftsländer eingestuft werden. Dies geht aus einem Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/1528) hervor, der am Montag, dem 23. Juni 2014, zusammen mit einen Antrag der Fraktion Die Linke (18/1616) Gegenstand einer öffentlichen Sachverständigen-Anhörung des Innenausschusses ist. Zu der auf zwei Stunden veranschlagten Veranstaltung, die um 15.30 Uhr im Paul-Löbe-Haus (Raum E 200) beginnt, werden insgesamt sechs Experten erwartet, darunter der Präsident des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, Manfred Schmidt. Interessierte Zuhörer werden gebeten, sich beim Ausschuss (innenausschuss@bundestag.de) mit Namen und Geburtsdatum anzumelden.
Wie die Regierung in der Vorlage ausführt, ist seit der Aufhebung der Visumpflicht für Mazedonien und Serbien ab dem 19. Dezember 2009 sowie für Bosnien-Herzegowina ab dem 15. Dezember 2010 die Zahl der in Deutschland von Staatsangehörigen dieser Staaten gestellten Asylanträge sprunghaft angestiegen. Von Januar bis März 2014 seien es 6.682 von 32.949 in Deutschland gestellten Asylerstanträgen und damit ein Fünftel aller Erstanträge gewesen. Die Voraussetzungen für die Gewährung von Asyl, Flüchtlingsschutz oder subsidiärem Schutz nach der EU-Qualifikationsrichtlinie liegen laut Bundesregierung jedoch nur in wenigen Einzelfällen vor.
Nur durch die angestrebte gesetzliche Regelung, die der Zustimmung des Bundesrates bedarf, kann der Begründung zufolge für Behörden und Gerichte verbindlich festgelegt werden, dass ein von einem Antragsteller aus Bosnien-Herzegowina, Mazedonien oder Serbien gestellter Asylantrag „als offensichtlich unbegründet abzulehnen ist“. Diese Vermutung könne der Asylbewerber widerlegen, indem er glaubhaft macht, dass in seinem Fall doch eine Verfolgung droht.
Bei der Ablehnung eines unbegründeten Asylantrags als „offensichtlich unbegründet“ wird das Asylverfahren laut Bundesregierung erheblich beschleunigt. Die Einstufung der Staaten Bosnien-Herzegowina, Mazedonien und Serbien als sichere Herkunftsstaaten verbessere daher die Möglichkeit, „aussichtslose Asylanträge von Antragstellern aus diesen Staaten in kürzerer Zeit bearbeiten und damit den Aufenthalt dieser Personen in Deutschland schneller beenden zu können“.
Mit dem Gesetzentwurf soll zugleich für Asylbewerber und Ausländer mit einer Duldung die Wartefrist, nach der die Ausübung einer Beschäftigung grundsätzlich erlaubt werden kann, auf drei Monate verkürzt werden. Nach geltendem Recht kann laut Vorlage Asylbewerbern erst nach einer Wartefrist von neun Monaten die Aufnahme einer Beschäftigung erlaubt werden, während die Wartefrist für Ausländer mit einer Duldung ein Jahr beträgt. „Während dieser Zeiträume können Asylbewerber und Geduldete ihren Lebensunterhalt von vorneherein nicht selbst bestreiten“, schreibt die Bundesregierung. Sie erhielten, soweit sie hilfebedürftig sind, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
Die Linke fordert in ihrem Antrag die Bundesregierung auf, ihren Gesetzentwurf (18/1528) zurückzuziehen und nicht weiter zu verfolgen. Die Einstufung von Serbien, Mazedonien sowie Bosnien-Herzegowina als sichere Herkunftsstaaten ziele vor allem auf Roma-Flüchtlinge ab, denn mehrheitlich seien die Asylsuchenden aus diesen Ländern Roma, im Falle Serbiens zu mehr als 90 Prozent, argumentiert die Fraktion. „Deren oft existenzielle Notlage, systematische politische, wirtschaftliche und soziale Ausgrenzung und rassistische Diskriminierungen werden somit qua Gesetz negiert“, heißt es in dem Antrag weiter. Die „gesetzgeberische Unterstellung eines vermeintlichen Asylmissbrauchs“ bestätige und fördere zudem „verbreitete antiziganistische Vorurteile in der Bevölkerung“.
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