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Berlin: (hib/AW) Bis Ende 2014 will die Bundesregierung Vorschläge für eine Novellierung des Prostitutionsgesetzes aus dem Jahr 2002 vorlegen. Dies teilt sie in ihrer Antwort (18/1705) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/1512) mit. Bereits am 12. Juni habe das Bundesfamilienministerium deshalb eine Anhörung mit Experten aus Wissenschaft und Praxis veranstaltet. Zu der Anhörung waren nach Regierungsangaben auch Vertreterinnen von Prostituiertenorganisationen und Berufsverbänden geladen. Die Ergebnisse der Anhörung sollen in die Gesetzesnovelle einfließen. Einzelheiten der geplanten Gesetzesnovelle stünden jedoch noch nicht fest. Der Regierung liegen nach eigener Aussage keine Erkenntnisse über eine steigende Nachfrage nach immer jüngeren Frauen im Prostitutionsgewerbe vor. So sei auch noch keine Entscheidung über eine mögliche Altersgrenze für Prostituierte getroffen worden.
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