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Berlin: (hib/KOS) Auskunft über die finanzielle Entschädigung von Opfern rechtsextremer Gewalt mit Geldern eines im Jahr 2001 von der damals amtierenden rotgrünen Koalition geschaffenen Fonds begehren die Grünen. In einer Kleinen Anfrage (18/1758) verweist die Fraktion darauf, dass dieser aus Haushaltsmitteln finanzierte Fonds bis Ende 2009 ausschließlich zur symbolischen Entschädigung von Opfern rechtsextrem motivierter Gewalt gedient habe. Seit 2010 seien auch Opfer islamistisch und linksextrem motivierter Übergriffe anspruchsberechtigt. „Der ursprüngliche Gründungszweck des Fonds, speziell Opfer rechter Gewalt zu entschädigen, wurde damit stark verwässert, im ungünstigsten Fall sogar konterkariert“, kritisiert die Oppositionspartei. Zudem beklagen die Grünen, dass die für diesen Fonds bereitgestellten Gelder von rund fünf Millionen Euro im Jahr 2001 auf nur noch 300.000 Euro im Jahr 2008 gekürzt worden seien.
Mit Hilfe eines umfangreichen Fragenkatalogs will die Fraktion u. a. erfahren, warum der einst für Opfer rechtsextremer Gewalt geschaffene Fonds 2010 auch für Opfer anderer extremistischer Übergriffe geöffnet wurde. Justizminister Heiko Maas soll mitteilen, ob er vor dem Hintergrund der NSU-Verbrechen diesen Fonds wieder ausschließlich auf die Entschädigung von Opfern rechter Hasskriminalität ausrichten wolle. Konkret will die Oppositionspartei wissen, wie viele Entschädigungsanträge zwischen 2009 und 2013 gestellt wurden, wie viele dieser Ersuchen bewilligt oder aus welchen Gründen abgelehnt wurden und wie viele dieser Anträge Übergriffe betrafen, die als rechtsextremistisch, antisemitisch, linksextremistisch, islamistisch oder sonstig extremistisch eingestuft wurden. Erläutern soll die Regierung, bei wie vielen Entschädigungsersuchen es um Tötungsdelikte, um Körperverletzungen oder um Bedrohungen und Ehrverletzungen ging. „Wurden auch die Hinterbliebenen der Mordopfer des NSU-Terrors aus diesem Fonds entschädigt?“, fragen die Grünen.
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