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Berlin: (hib/MIK) Die Bundesregierung unterstützt die Ziele der Europäischen Kommission mit Blick auf die Herstellung von mehr Transparenz der finanziellen Beziehungen zwischen der öffentlichen Hand und den Anbietern von Hafendiensten. Dies schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/1783) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/1711).
Die Bundesregierung werde sich dafür einsetzen, dass die Bereiche Ausbaggern und Hafenauffangeinrichtungen aus dem Geltungsbereich der Verordnung ausgenommen werden, heißt es weiter. Dies gelte auch für Lotsendienste. Das derzeitige regulierte System habe sich in der Praxis bewährt und werde den hohen Anforderungen gerecht, die sich aus der Aufgabe des Staates zur Gewährleistung der Sicherheit des Schiffsverkehrs auf den am stärksten befahrenen Wasserstraßen der Welt ergäben.
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