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Berlin: (hib/JOH) In den Jahren 2008 bis 2012 wurden in Deutschland 35 so genannte Joint Implementation-Projekte genehmigt, mit denen eine gemeinsame Umsetzung von Klimaschutzprojekten ausschließlich zwischen Industrienationen ermöglicht werden soll. Darüber hinaus seien 45 Projekte mit deutscher Beteiligung und Projektstandort im Ausland genehmigt worden, schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (18/1734) auf eine Kleine Anfrage (18/1543) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Im Rahmen der Verifizierung werde geprüft, ob die prognostizierten Emissionsminderungen erreicht werden konnten, berichtet die Bundesregierung weiter.
Emissionsgutschriften (ERUs) würden dann in der Höhe der real erzielten Reduzierungen ausgeschüttet. Generell seien bei zahlreichen Projekten Minderungen jedoch in nur geringerem Maße als prognostiziert realisiert worden, was bei der Ausschüttung der ERUs berücksichtig worden sei. Es habe jedoch auch Fälle gegeben, wo wegen konservativ angesetzter Minderungsprognosen höhere Einsparungen erreicht werden konnten, schreibt die Regierung.
Ausdrücklich hält die Bundesregierung die Fortführung der Joint Implementation-Programme für sinnvoll. Sie engagiere sich für eine Reform des Zulassungsverfahrens hin zu einem Verfahren mit stärkerer internationaler Überprüfung aller Projekte, um eine stärkere unabhängige Kontrolle der tatsächlichen Minderungen zu erreichen.
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