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Berlin: (hib/ROL) Die Koalition hat am 26. Mai 2014 eine Einigung über die Verwendung der im Koalitionsvertrag als „Prioritäre Maßnahmen“ bezeichneten Mittel für die Bereiche Kinderkrippen, Kitas, Schulen, Hochschulen und Forschung präsentiert. Die bisher nicht dem Parlament, sondern lediglich auf einer Pressekonferenz der Öffentlichkeit vorgestellte Einigung lasse allerdings noch viele Fragen offen. Die Verwendung sei trotz Nachfragen vieler Bundestagsabgeordneter in verschiedenen Ausschüssen weiterhin unbeantwortet, beklagen Bündnis 90/Die Grünen in ihrer Kleinen Anfrage (18/1843) und präsentiert nun einen Katalog mit 32 Fragen.
Die Fraktion will unter anderem wissen, für welche Maßnahmen die im Koalitionsvertrag genannten sechs Milliarden Euro für Bildung und die drei Milliarden Euro für Forschung ausgegeben werden und welcher Anteil der drei Milliarden Euro für Forschung den außeruniversitären Forschungseinrichtungen, der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG), den Ländern beziehungsweise ihren Hochschulen durch aktuell laufende Vereinbarungen, wie der Exzellenzinitiative, dem Hochschulpakt, dem Pakt für Forschung und Innovation zugesagt worden ist. Ferner interessiert die Fraktion, was mit den 500 Millionen Euro geschehen ist, die im 2. Regierungsentwurf zum Haushalt 2014 (18/1300) im Einzelplan 60 als Globale Mehrausgabe vorgesehen waren und die laut Aussage der Bundesregierung für zusätzliche Ausgaben für Bildung, Wissenschaft und Forschung im Haushalt 2014 geplant waren.
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