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Berlin: (hib/JBB) Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz verabschiedete in seiner 24. Sitzung am Donnerstag mit den Stimmen der CDU/CSU-Fraktion und SPD gegen die Stimmen von Bündnis 90/Die Grünen bei Enthaltung der Linken einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr (18/1309, 18/1576).
Mit dem Gesetzesentwurf will die Bundesregierung private Unternehmen und staatliche Auftraggeber dazu veranlassen, ihre Rechnungen schneller zu bezahlen. Deshalb sollen die Verzugszinsen im Fall von überschrittenen Zahlungsfristen erhöht werden. Außerdem wird der gesetzliche Verzugszins um einen Prozentpunkt auf neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz angehoben. Zudem will die Regierung im Falle eines Zahlungsverzugs Gläubigern das Recht einräumen, von säumigen Schuldnern eine Pauschalgebühr in Höhe von 40 Euro zu erheben. Der Entwurf sieht unter anderem auch vor, dass Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die einen Zahlungsaufschub von mehr als 30 Tagen vorsehen, als unangemessen gelten und daher unwirksam sind. Im Falle von individuellen Vereinbarungen zu Zahlungsfristen soll ein Aufschub von mehr als 60 Tagen für die Begleichung der Rechnung in Zukunft nur wirksam sein, wenn dies für den Gläubiger nicht „grob unbillig“ ist. Der Entwurf wird am Freitag in zweiter und dritter Lesung im Plenum beraten.
Ebenfalls abgestimmt wurde über einen Änderungsantrag der CDU/CSU und SPD für den obigen Gesetzesentwurf. Der Änderungsantrag enthält Änderungen des erst in der vergangenen Sitzungswoche verabschiedete EEG-Novelle (18/1304, 18/1573). Dem Änderungsantrag stimmten alle Fraktionen zu.
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