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Berlin: (hib/PK) Die Kostenerstattung in der Psychotherapie ist das Thema einer Kleinen Anfrage (18/1947) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Immer mehr gesetzlich Versicherte fänden keinen Therapieplatz bei einem Psychotherapeuten mit Zulassung zur vertragsärztlichen und vertragspsychotherapeutischen Versorgung. Sie seien darauf angewiesen, die Therapie bei niedergelassenen Psychotherapeuten ohne solche Zulassung zu beginnen und sich die Kosten von der Krankenkasse erstatten zu lassen.
In den vergangenen zehn Jahren seien die Erstattungsausgaben beinahe um das Achtfache gestiegen. Die Krankenkassen müssten die Daten zur Kostenerstattung nicht mehr zur Veröffentlichung an das Bundesgesundheitsministerium weitergeben. Seit 2013 sei nicht mehr nachvollziehbar, wie sich die Kostenerstattung für die Psychotherapie entwickle. Die Abgeordneten wollen nun unter anderem wissen, welche Schlussfolgerungen die Regierung aus der steigenden Zahl der Kostenerstattungsverfahren zieht.
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