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Berlin: (hib/PK) Die Gesundheitsversorgung von Asylbewerbern ist Thema einer Kleinen Anfrage (18/1934) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. So hätten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz neben Asylsuchenden auch Geduldete, Bürgerkriegsflüchtlinge und Ausreisepflichtige samt Partnern und deren Kindern nur einen eingeschränkten Zugang zu Gesundheitsleistungen. Diese Personengruppen hätten nur Anspruch auf die Behandlung akuter Erkrankungen und akuter Schmerzzustände. Die Behandlung von chronischen Krankheiten oder Traumata werde nur im Einzelfall gewährt. Einen Anspruch auf solche Leistungen hätten die Betroffenen nicht. Die Abgeordneten wollen von der Bundesregierung nun wissen, wie sie zu der aufgezeigten Problematik steht und wie eine solche Praxis zu rechtfertigen ist.
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