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Berlin: (hib/MIK) Die Auswertung der ohne Umweltprüfung und mit reduzierter Bürgerbeteiligung erstellten Baupläne für die Innenentwicklung von Städten interessiert die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage (18/1932). Danach dürfen seit 2007 Bebauungen in Städten und Gemeinden in einem erleichterten Verfahren geplant werden. Ziel sei unter anderem gewesen, den Flächenverbrauch insgesamt zu reduzieren und aus Gründen des Umweltschutzes zu vermeiden, dass Flächen im Außenbereich neu bebaut werden. Die Bundesregierung soll deshalb mitteilen, ob diese Ziele erreicht wurden und welche Wirkung das erleichterte Verfahren der Innenentwicklung bezüglich der sich ungleich entwickelnden Städte und Gemeinden in Deutschland hat.
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