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Berlin: (hib/MIK) Die Havarierisiken, die sich aus dem geplanten Fahrinnenausbau der seewärtigen Zufahrt zum Hamburger Hafen (Elbvertiefung) ergeben können, ist Gegenstand des Planfeststellungsverfahrens gewesen. Die Bundesregierung sieht keinen Grund, am Ergebnis der Prüfung durch die Planfeststellungsbehörde zu zweifeln. Dies schreibt sie in ihrer Antwort (18/2087) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/1918) zu möglichen Havarierisiken im Rahmen der Elbvertiefung.
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