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Berlin: (hib/JOH) Die in Deutschland gültigen Vorschriften zum Transport gefährlicher Güter legen nach Auffassung der Bundesregierung hohe Anforderungen für den Transport radioaktiver Stoffe fest, wodurch die erforderliche Sicherheit gewährleistet sei. Dies erklärt sie in einer Antwort (18/2101) auf eine Kleine Anfrage (18/1851) der Fraktion Die Linke zu Atomtransporten in Deutschland.
Die Beförderung von Kernbrennstoffen bedürfe in Deutschland einer atomrechtlichen Genehmigung, für deren Erteilung das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) zuständig sei, heißt es darin. Für die Beförderung sonstiger radioaktiver Stoffe müsse eine Genehmigung auf Grundlage der Strahlenschutzverordnung vorliegen. Laut dieser Verordnung seien jedoch verschiedene Tatbestände von der Genehmigungspflicht ausgenommen. Dies betreffe unter anderem den Bereich der Seeschifffahrt. Dessen ungeachtet müssten aber alle Schiffe, die radioaktive Stoffe transportieren, die entsprechenden Anforderungen der Übereinkommen über die Beförderung gefährlicher Güter einhalten, betont die Bundesregierung. Seien die atom- und gefahrgutrechtlichen Anforderungen erfüllt, bestehe ein Rechtsanspruch auf Erteilung einer Beförderungsgenehmigung nach Paragraf 4 des Atomgesetzes.
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