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Berlin: (hib/JOH) Die Bundesregierung spricht sich gegen schädliche Therapie- und Beratungsangebote für homosexuelle Menschen in Form von so genannten Reparations- beziehungsweise Konversationstherapien aus. Der Einschätzung des Weltärztebundes, dass Homosexualität keine Erkrankung sei und deshalb keinerlei Heilung bedürfe, sei aus Sicht der Bundesregierung „uneingeschränkt zuzustimmen“, betont sie in einer Antwort (18/2118) auf eine Kleine Anfrage (18/1933) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Die Grünen-Fraktion hatte in ihrer Anfrage darauf hingewiesen, dass einige Organisationen in Deutschland Behandlungen Homosexueller mit dem Ziel der Änderung der sexuellen Orientierung der Betroffenen anbieten würden. Negative und schädliche Effekte solcher Behandlungen auf therapierte Personen seien wissenschaftlich nachgewiesen.
Die Bundesregierung schreibt dazu, ihr lägen keine zusammenfassenden Informationen darüber vor, welche Organisationen solche Therapien anbieten oder bewerben würden. Sie betont aber, dass Ärzte und Psychotherapeuten gegenüber dem Patienten grundsätzlich verpflichtet seien, eine den fachlichen Standards entsprechende Behandlung zu erbringen. Würden Therapien angeboten, die geeignet seien, betroffene Menschen zu schädigen, müssten die Strafverfolgungsbehörden tätig werden. Auch die Ärztekammern und Approbationsbehörden seien gefordert, im Einzelfall berufsrechtliche Schritte einzuleiten.
Beim Schutz Homosexueller vor unangemessenen und gegebenenfalls für sie schädlichen Therapie- und Beratungsangeboten setze die Bundesregierung insbesondere auf die frühzeitige sachgerechte Aufklärung und Information, heißt es in der Antwort weiter. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung unterstütze dies im Auftrag der Bundesregierung durch die Bereitstellung verschiedener Informationen, die homosexuelle junge Menschen in ihrem Selbstwertgefühl und in der Entwicklung ihrer sexuellen Identität stärken sollen.
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