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Berlin: (hib/AW) Im Jahr 2013 wurden in Deutschland 625 Menschen als Opfer von Menschenhandel zum Zweck sexueller Ausbeutung registriert, im Jahr davor waren es 612 Menschen gewesen. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/1831) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/1604) zur geplanten Novellierung des Prostitutionsgesetzes mit. Nach Angaben der Regierung wurden 491 entsprechende Ermittlungsverfahren eingeleitet, im Jahr 2013 waren es 425 Verfahren.
Die Bundesregierung plant laut eigenen Angaben, die bestehenden Regelungen zur legalen Prostitution zu überarbeiten. Unter anderem sollen die Voraussetzungen für den Betrieb von Prostitutionsstätten geschaffen werden. Einzelheiten der geplanten Reform stünden jedoch noch nicht fest. Grundlage der Gesetzesnovelle seien der Bericht der Bundesregierung zu den Auswirkungen des Prostitutionsgesetzes aus dem Jahr 2007. Zudem würden die Ergebnisse eines Workshops des Bundesfamilienministeriums vom März 2008 und einer Anhörung vom 12. Juni dieses Jahres mit Experten in die Novellierung einfließen.
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