Navigationspfad: Startseite > Presse > Aktuelle Meldungen (hib) > Juli
Berlin: (hib/HLE) Das unter dem Namen Botox bekannte Nervengift Botulinumtoxin, ist kein kosmetisches Mittel im Sinne der EU-Verordnung über kosmetische Mittel. Daher könnten auch die Regelungen zu Tierversuchen im Zusammenhang mit kosmetischen Mitteln nicht auf Produkte mit Botulinumtoxin-Neurotoxin Anwendung finden, heißt es in einer Antwort der Bundesregierung (18/2189) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/2063)
Nach Angaben der Bundesregierung wurden im letzten Jahr 21.801 Mäuse in Prüfungen der akuten oder subakuten Toxizität verwendet. Wie viele dieser Tiere für die Testung von Botulinumtoxin-Neurotoxin verwendet worden seien, sei nicht bekannt.
Auch unterwegs aktuell informiert mit der kostenlosen App "Deutscher Bundestag" und unter m.bundestag.de.
Deutscher Bundestag, PuK 2 - Parlamentskorrespondenz
Verantwortlich: Jörg Biallas
Redaktion: Alexander Heinrich, Claudia Heine, Michael Klein, Claus Peter Kosfeld, Hans Krump, Hans-Jürgen Leersch, Johanna Metz, Helmut Stoltenberg, Alexander Weinlein