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Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung hat den Koordinierungsrahmen der Gemeinschaftsaufgabe ,Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur ab dem 1. Juli 2014 als Unterrichtung (18/2200) vorgelegt. Darin heißt es, Regionalpolitik zugunsten strukturschwacher Regionen gehöre seit Bestehen der Bundesrepublik zu den Grundpfeilern der sozialen Marktwirtschaft. Die Regionalpolitik „fußt auf dem grundgesetzlichen Auftrag zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse und dem politischen Ziel, Chancengerechtigkeit, Teilhabe an wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Entwicklung sowie eine ausgewogene und gleichwertige Raumentwicklung im gesamten Bundesgebiet zu gewährleisten“, schreibt die Bundesregierung. Die Unterrichtung enthält eine Festlegung der Fördergebiete sowie Regelungen über die Voraussetzungen, Art und Intensität der Förderung.
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