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Berlin: (hib/HLE) Es gibt keine nationalen oder internationalen Regelungen, die dem privaten Einsatz von Satelliten zur Erdbeobachtung entgegenstehen. Auch aus völkerrechtlicher Sicht stehe der Erdfernerkundung des deutschen Territorialgebiets aus dem Weltraum nichts entgegen, heißt es in der Antwort (18/2209) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/2064).
Zum Thema Datenschutz heißt es in der Antwort, ob satellitengestützte Erdbeobachtung überhaupt datenschutzrechtlich oder persönlichkeitsrechtlich erheblich sei, hänge von den technischen Möglichkeiten der Systeme ab. Die besten, derzeit verfügbaren kommerziellen Systeme zur Erdbeobachtung hätten heute eine geometrische Auflösung von 0,5 bis fünf Metern. „Eine solche Auflösung lässt es maximal zu, Personen als solche zu erkennen. Identifizierbar sind sie indessen nicht. Ebenso wenig können einzelne kleinere Gegenstände identifiziert und Personen zugeordnet werden“, schreibt die Regierung.
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