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Berlin: (hib/PK) Die Bundesregierung setzt beim Mammographie-Screening zur Brustkrebsfrüherkennung angesichts der nötigen Abwägung zwischen Vorteilen und medizinischen Risiken auf eine eigenverantwortliche Entscheidung der Frauen. In ihrer Antwort (18/2299) auf eine Kleine Anfrage (18/2194) der Fraktion Die Linke schreibt die Regierung, zentrales Ergebnis des Nationalen Krebsplans, auf den sich Befürworter und Kritiker der Vorsorgeuntersuchungen verständigt hätten, sei die „Verbesserung der informierten Inanspruchnahme der Krebsfrüherkennung“.
Hierbei werde der „informierten, freien Entscheidung zur Teilnahme (oder Nichtteilnahme) an der Krebsfrüherkennung der Vorrang gegenüber dem bevölkerungsmedizinischen Ziel einer möglichst hohen Teilnahme am Screening eingeräumt“. Das bedeute nicht, dass damit das Ziel einer hohen Teilnahme aufgegeben werde; es werde lediglich in der Güterabwägung der individuellen Entscheidung nachgeordnet. Die Regierung spricht in ihrer Antwort von einem Paradigmenwechsel.
Kein Screening-Verfahren sei zu hundert Prozent treffsicher, heißt es weiter. Manche Befunde würden fälschlich als Krebserkrankung eingestuft (falsch-positiver Befund). Die Folge seien unnötige Nachfolgeuntersuchungen und eine psychische Belastung der Frauen und ihrer Familien. Auch würden manche Erkrankungen übersehen (falsch-negativer Befund. Zudem könne bei einem Teil der Frauen ein Brustkrebs diagnostiziert werden, der ohne Screening „klinisch nie in Erscheinung getreten wäre“ (Überdiagnose). Schließlich berge die Röntgenstrahlenbelastung an sich ein gewisses Krebsrisiko.
Zur Größe des Nutzens und der Risiken des Mammographie-Screening gebe es in der Forschung unterschiedliche Angaben. So seien die Studien teilweise schwer vergleichbar und würden von Experten unterschiedlich bewertet. Es sei somit schwierig, die Ergebnisse der Studien einheitlich zu interpretieren. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) prüfe die wissenschaftlichen Veröffentlichungen zum Thema. Dabei habe sich gezeigt, dass die Inhalte des Merkblatts zum Screening an den aktuellen medizinischen Kenntnisstand angepasst werden müssten. Das Einladungsschreiben soll nun überarbeitet werden.
Das Mammographie-Screening wurde 2002 vom Bundestag beschlossen und 2005 flächendeckend eingeführt. Seither werden Frauen im Alter von 50 bis 69 Jahren alle zwei Jahre zur Vorsorgeuntersuchung eingeladen. Die Brustkrebssterblichkeit bei Frauen in Deutschland ist nach Angaben der Regierung in den vergangenen 20 Jahren deutlich zurückgegangen. Bei einer regelmäßigen Teilnahme sei der Nutzen etwa 50 Mal höher einzuschätzen als das Strahlenrisiko. Eine repräsentative Studie von 2012 habe ergeben, dass die meisten Frauen deutliche Wissenslücken rund um das Thema Brustkrebs, die Risikofaktoren und die Möglichkeiten und Grenzen des Screenings hatten.
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