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Berlin: (hib/MIK) Zur Sicherstellung von nachhaltiger Kreditvergabe wendet die Bundesregierung die speziell für staatliche Exportkreditagenturen geltenden OECD-Regelungen (so genannte Common Approaches) an. Dies schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (18/2304) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/2043) zu „Maßnahmen über eine menschenrechtskonforme, sozial- und umweltverträgliche Außenwirtschaftsförderung“.
Ziel der Regelungen sei es, seitens staatlicher Exportkreditgeber und -Versicherer dazu beizutragen, dass die Verschuldung ärmerer Staaten tragfähig bleibt, heißt es weiter. Die Kreditgeber würden sich darin verpflichten, die Regelungen zur Neuverschuldung zu beachten, die einzelne Länder mit dem Internationalen Währungsfonds oder der Weltbank vereinbart hätten.
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