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Berlin: (hib/STO) Eine „zentrale V-Leute-Datei des Verfassungsschutzes“ ist Gegenstand der Antwort der Bundesregierung (18/2300) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/2211). Wie die Fraktion darin schrieb, einigten sich die Innenminister von Bund und Ländern im Mai 2013 im Rahmen der Innenministerkonferenz (IMK) auf die Führung einer zentralen V-Leute-Datei. In ihrer Antwort verneint die Bundesregierung die Frage, ob der IMK-Beschluss umgesetzt ist und eine zentrale V-Leute-Datei aller V-Leute der Verfassungsschutzämter existiert. Die Ausgestaltung der einzelnen Dateiinhalte sowie der Dateianordnung befänden sich noch in der Abstimmung mit den Landesbehörden für Verfassungsschutz, schreibt die Bundesregierung weiter.
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