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Berlin: (hib/STO ) Eine Entschließung des Europäischen Parlaments (EP) vom März dieses Jahres ist Gegenstand der Antwort der Bundesregierung (18/2351) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/2254). Wie die Fraktion darin schrieb, hat das Europäische Parlament (EP) am 12. März eine Entschließung „zu dem Überwachungsprogramm der Nationalen Sicherheitsagentur der Vereinigten Staaten, die Überwachungsbehörden in mehreren Mitgliedstaaten und die entsprechenden Auswirkungen auf die Grundrechte der EU-Bürger und die transatlantische Zusammenarbeit im Bereich Justiz und Inneres“ verabschiedet. Die EU-Staaten werden der Fraktion zufolge in der Entschließung unter anderem aufgefordert, „die pauschale Massenüberwachung zu verbieten“ und „unverzüglich geeignete Maßnahmen, einschließlich gerichtlicher Schritte, gegen die Verletzung ihrer Souveränität und des allgemeinen Völkerrechts, die der Einsatz von Programmen zur Massenüberwachung darstellt, einzuleiten“.
In ihrer Antwort führt die Bundesregierung aus, dass die Fragen der Fraktion zu der EP-Entschließung auf deren Bewertung durch die Regierung abzielten. „Die Bundesregierung hat die Entschließung zur Kenntnis genommen“, heißt es in der Antwort weiter. Zugleich verweist die Regierung darauf, dass sich die Fragen mit dem Untersuchungsauftrag des entsprechenden Bundestags-Untersuchungsausschusses überschnitten. Der Respekt vor dem Bundestag gebiete, „dass die Bundesregierung zunächst die Ergebnisse und Empfehlungen des Untersuchungsausschusses abwartet“. Die Arbeit des Untersuchungsausschusses stehe erst am Anfang. Die Bundesregierung werde diese Ergebnisse „bei ihrer Arbeit berücksichtigen und gegebenenfalls die notwendigen Konsequenzen ziehen“.
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